Für unsere Gäste

Anfahrtsplan


Clubordnung

1. Das Clubgelände und die Einrichtungen des SSC-S stehen vorrangig den Mitgliedern des SSC-S und WSC zur Verfügung. Bei Mitnahme von Gästen muß darauf Bedacht genommen werden, daß andere Mitglieder nicht bei ihrer Sportausübung und in ihrer Erholung gestört werden - dies gilt es besonders an frequentierten Wochenenden zu beachten. Mitglieder, deren Angehörige oder Freunde den Club öfters als fünf mal im Jahr besuchen wollen, können beim Vorstand um eine etwaige Aufnahme dieser Personen in den Club ansuchen. Gäste können das Clubgelände grundsätzlich nur in Begleitung eines Mitgliedes betreten. Es ist nicht gestattet, Gäste in größerer Anzahl oder regelmäßig mitzubringen.

2. Zur Ordnung in den Räumlichkeiten:
Clubraum: 
Er steht allen Mitgliedern des SSC und WSC als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Es ist daher im Interesse aller unbedingt notwendig, daß jedes Mitglied darum bemüht ist, diesen Raum sauber und aufgeräumt zu halten (Geschirr, Gläser, Aschenbecher etc. abwaschen und wegräumen!). Dieser Raum dient nicht als Ablage für irgendwelche Utensilien. Nach Nutzung der Küche ist diese gesäubert zu verlassen. Leere Pfandflaschen in die entsprechenden Kisten zurückstellen, volle Müllsäcke zum Hausmeisterhaus transportieren. Tische vor dem Clubraum bitte nur abgeräumt verlassen. Während der Saison ist der Zutritt zur Küche nur für den Buffetbetreiber möglich.

Nassräume: (Bootshaus - oben links)
Die vorhandenen WC-Räume für Damen und Herren, sowie die Dusche sind so zu verlassen wie sie gewünscht werden, an zu treffen. Bitte größt mögliche Sauberkeit. Bei ev. Angetroffenen Verstopfungen, bitte dies sofort beim Küchenbetreiber melden.

Stüberl: (Bootshaus - oben rechts)
dient als Umkleideraum und Lager für Utensilien der Wettfahrtleitung. Nächtigungen am Bootshaus sind ausnahmslos verboten! 

Sonnendeck und obere Räume: ABSOLUTES RAUCHVERBOT! 

Rotkreuzraum: ("Seglerstüberl")
Segellager, Lagerraum und Umkleide für Segler. Kein Lager für Surfbretter und Riggs! 

3. Parken
Das Parken am Schotterplatz vor dem Hausmeisterhaus ist nicht gestattet. Die Einfahrt und der Abstellplatz dienen nur Bootstransporten, Einsatzfahrzeugen, Anlieferungen oder Fahrzeugen für Arbeits - u. Reparatureinsätze. Die Parkplätze vor dem Schranken sind freizuhalten! Der Club verfügt über keine Freiparkplätze.

4. Ordnung am Clubgelände: 
Riggständer:
Alle jene Surfer, die nur selten ihr Rigg benötigen, werden gebeten, den Surfständer für die aktiven Surfer freizuhalten. 

Campingliegen: Für die Lagerung von Campingliegen stehen ausschließlich die grünen Hütterl zur Verfügung. Desolate Liegen bitte entfernen. Liegen, die nicht mit Namen versehen sind, werden am Saisonbeginn entsorgt. Das Aufstellen von Liegen ist nur auf der Liegewiese und am Sonnendeck gestattet. Stege, Schwimmstege und übriges Bootshaus sind für Sportausübende freizuhalten.

Sportbetrieb hat Vorrang vor Badebetrieb! 

Jeglicher Abfall ist zu vermeiden. Abfallkübel benutzen. Der See darf nicht als "großer" Aschenbecher benützt werden. Raucher werden gebeten, einen Aschenbecher mit auf die Liegewiese zu nehmen. 
Das Mitnehmen von Hunden ist behördlich verboten! 
Clubeigenes Gerät (Werkzeug, Geschirr, Maschinen, Boote, Surfer, ...) bitte nach Benutzung gereinigt und in ordentlichem Zustand an seinen Platz zurückzustellen.

5. Hafenordnung:
Die Zuweisung der Liegeplätze erfolgt jährlich durch den Vereinsvorstand und ist strikte einzuhalten. Die Boote sind nach den Regeln guter Seemannschaft zu versorgen und alle Festmacher durch Gummidämpfer abzufedern. Schäden an Piloten oder anderen Teilen der Hafenanlage durch Nichtbefolgen, gehen zu Lasten des Eigners. Jedes Boot muß an beiden Seiten ausreichend abgefendert sein. Den Anordnungen des technischen Leiters bzw. der Vorstände ist unverzüglich Folge zu leisten.

Den Surfern steht der Oststeg zur Verfügung. Surfanfängern ist das Surfen im Hafenbecken untersagt. Die Moorings sind nur als Anlegemöglichkeiten für Tagesgäste vorgesehen und sind nicht als Dauerliegeplätze zu verwenden.

WICHTIG:
Mehrmalige Verstöße gegen die Clubordnung können – nach entsprechender Ermahnung – zum Ausschluss aus dem Club führen. Mitglieder und deren Gäste haben für die Beaufsichtigung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Sie tragen die volle Verantwortung für ihre Kinder und haften für etwaige Schäden. Der SSC - S übernimmt keinerlei Haftung. Bei wahrgenommenen Schäden bitte unbedingt sofortige Meldung an einen der Vorstände.